Die Abgeltungssteuer ab 2009 betrifft uns alle, denn diese wird auf Kapitaleinkünfte pauschal angerechnet.
Es handelt sich dabei um eine 25 prozentige Zinsabschlagssteuer. Papiere die bis zum 31.12.2008 erworben werden,
werden nach dem bisherigen Recht besteuert. Sofern die einjährige Spekulationsfrist eingehalten wird, sind solche Gewinne
steuerfrei. Unter Kapitaleinkünften versteht man Zinsen, Dividenden und Kursgewinne.